Als Klinische Sozialarbeiterin begleitet sie Menschen mit neurologischen Beeinträchtigungen und deren Angehörige, die sich stationär im Krankenhaus aufhalten. Neben der Sozialarbeit zählt zum therapeutischen Team des Krankenhauses die Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie die Kunsttherapie. Um eine ganzheitliche Betreuung zu ermöglichen - im Sinne von körperlichem, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefinden - ist eine enge Zusammenarbeit innerhalb des Krankenhauses zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und außerhalb des Krankenhauses mit extramuralen Institutionen, sowie dem gesamten sozialen Umfeld der Betroffenen erforderlich.
Ihre Arbeit umfasst im Groben das Einholen von Informationen, die Patienten/innen- und Angehörigenberatung, die Vernetzung und Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Hauskrankenpflege, Pflegeheime, 24-Stundenpflege), die Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen (z.B. Sachwalteranregungen, finanzielle Unterstützungsansuchen), die Antragstellung (z.B. Rehabilitationsanträge, Pflegegeldanträge), sowie die Durchführung von Entlastungsgesprächen.
Unter Einhaltung des Grundsatzes der „Hilfe zur Selbsthilfe“ sieht sie sich als Anbieterin zur Aktivierung von Hilfsmöglichkeiten, aber vor allem als primäre Anlaufstelle nach wesentlichen Lebensveränderungen durch neurologische Erkrankungen, als Bindeglied im Gesamtsystem rund um die/den Betroffene/n und als wichtige Zuhörerin.
Auf der Akutstation beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ungefähr zwei Wochen. In dieser Zeit kommt es nicht nur zur primären Abklärung und Behandlung, sondern auch zur Feststellung des Rehabilitationspotentials und eventuell zur Einleitung von weiteren rehabilitativen Maßnahmen. Sehr häufig bleiben jedoch auch massive neurologische Ausfälle erhalten, sodass die Betroffenen nach dem Krankenhausaufenthalt weiterhin rund um die Uhr Betreuung benötigen. Im Fokus der sozialarbeiterischen Begleitung steht hierbei das Entlassungsmanagement. Im Bereich der Frührehabilitation verbleiben die Betroffenen meist bis zu drei Monate in stationärer Betreuung auf der Rehabilitationsstation. Hier wird versucht bei jedem Betroffenen zumindest einen Erstkontakt zu einem Angehörigen bzw. zu einer Vertrauensperson – vom Bedarf und der Aufenthaltsdauer abhängig – herzustellen. Die betroffenen Menschen selbst sind dazu meist noch zu schwach bzw. nicht in der Lage. Angehörige bekommen dadurch eine Ansprechperson und sollen das Gefühl haben, über ihre Sorgen reden zu können und im Wissen zu sein, dass eine weitere Versorgungsplanung aktuell nicht möglich ist.
Für die zahlreichen Möglichkeiten an Unterstützungen, Anträgen und vor allem diversen Bearbeitungs- und Anlaufstellen gibt es leider keine Vernetzungsstelle.
In unserer Selbsthilfegruppe gibt es schon länger die Idee, dass eine neutrale Verbindungs- bzw. Vernetzungsstelle sinnvoll wäre, um eine gute Nachbetreuung zu erleichtern. Auch um mühsame Behördenwege zu minimieren, aber vor allem damit die Betroffenen zu den notwendigen Dingen kommen, die ihnen zustehen und die die Situation wesentlich erleichtern können.
Für Anliegen bzw. allgemeine Fragen kann auf die diversen Telefonberatungsanbieter (Sozialtelefon, Notruftelefon, Pflegetelefon) hingewiesen werden. Im Bereich Arbeit kann die Arbeiterkammer, das Arbeitsmarktservice, sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Anlaufstelle sein. Die einzelnen Referate in den Bezirkshauptmannschaften/Magistrat Graz, sowie Beratungs- und Gesundheitsstellen (z.B. in Hartberg) und das Bundessozialamt können hilfreich sein.
Neben Fr. Thierschädl war auch noch Fr. Regina Klackl vom Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum Kapfenberg – http://www.bbrz.at - zu diesem Treffen gekommen.
Vom Pflege- und Betreuungsnetzwerk "ICH BIN DAHEIM.AT" hat uns noch die dipl. Gesundheits- und Krankenschwester Fr. Cornelia Ferk besucht. Das Netzwerk bietet flexible Pflege, Betreuung und Alltagshilfe für zuhause an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und das in der ganzen Steiermark. Informationen dazu unter http://www.ich-bin-daheim.at.
Nachfolgend ein paar interessante Links:
Patientenverfügung:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360200.html
Vorsorgevollmacht:
http://www.justiz.gv.at/internet/file/2c948485246bff6f0124b96dd98b412f.de.0/formular_vorsorgevollmacht.pdf
IHB Graz: Der IHB-Sachverständigendienst wird nach Auftrag durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder vom Land Steiermark zur Erstellung eines Gutachtens und somit zur Feststellung des Hilfebedarfs eingeschalten. Das Gutachten ist eine Entscheidungsgrundlage für die Bescheid-Erstellung. IHB = Verein für individueller Hilfsbedarf. Dieser soll eine Beratungs-, Unterstützungs- und Begleitungsfunktion für Behörden und Menschen mit besonderen Bedürfnissen sein. Der Hilfebedarf wird ermittelt.
http://www.ihb.co.at/textver/verein_text.html
Pflegegeld: Der/Die Begutachter/in wird vom Sozialversicherungsträger bestimmt und beauftragt. http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/72574865/DE/
Text: ©SHT-Schlaganfall-Stmk./Dagmar Steinbauer |