Ordentliche Generalversammlung am 3.2.2016 |
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Bei der ordentlichen Wahl des Vorstandes des Vereins „ Selbsthilfegruppe für Schädelhirntrauma- und Schlaganfallpatienten/innen sowie deren Angehörige in der Steiermark“ am 3. Februar 2016 wurden folgende Personen in den Vorstand gewählt
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Obmann |
Helmut WURZINGER |
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Hochachtungsvoll
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Werner Zöhrer-Saurer referiert über die 24-Stunden-Pflege |
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Grundsätzlich müssen Pflegekräfte einen Gewerbeschein haben und bei der Gemeinde gemeldet sein. Das ist auch notwendig, um einen Zuschuss vom Sozialministerium zu erhalten. Dabei mit berücksichtigt wird z.B. auch die Pflegestufe. Agenturen schließen mit den Pflegekräften Werkverträge ab, vermitteln sie weiter und sie sind bei ihrer Arbeit auch versichert. Ausbildung: Das geht aus von nur einem „gesunden Menschenverstand“ bis zur Pflegeausbildung. Das Anforderungsprofil der Familien ist sehr verschieden. Etwa 65% der Pflegerinnen sind aus Rumänien und können alle sehr gut Deutsch; man muss aber schon feststellen, dass die Sprache oftmals ein Problem ist. Pausen während der Pflege: Eine klare Regelung hierfür gibt es nicht, das muss jeweils mit der betroffenen Familie vereinbart werden, denn natürlich stehen den Pflegekräften Pausen zu. Betreuungsdauer: Die Erfahrung zeigt, dass es nicht sinnvoll ist, wenn eine Pflegekraft länger als 6 Wochen durcharbeitet. Aufgaben: Grundsätzlich im Werkvertrag festgehalten ist auch Kochen, Wäsche waschen und Putzen. Text: ©SHT-Schlaganfall-Stmk./Dagmar Steinbauer |
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